Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Dreiburgensee
§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Ändert das Hotel seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsende, so wird die geänderte Fassung
Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner hierauf schriftlich unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen und den Vertragspartner
hingewiesen wird widerspricht der Aufnahme nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels
4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

1. Diese Der Vertrag (nachfolgend auch „Buchung“ genannt) kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das
Hotel zustande. Das heißt, dass bereits mit der Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch
das Hotel ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu
bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel
eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen
regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen.'

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz für Unternehmer und
5 % über dem Basiszinssatz für Verbraucher zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnliches zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird eine
Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet, kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
aufrechnen oder mindern.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist
oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu
pauschalieren. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise entstehen keine Verpflichtungen für den Kunden, jedoch ist er
verpflichtet bei weniger als 30 Tage vor Anreise 50%, ab dem 7 Tag vor Anreise 80 % und am Tag der Anreise 100% des
vertraglich vereinbarten Preises zu bezahlen. Bei späterer Anreise oder früherer Abreise werden 80% des vereinbarten Preises
berechnet.
5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorbezeichnete Anspruch nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe
entstanden ist. Der Kunde kann das Zimmer bei einer mehrtägigen Buchung nicht beanspruchen, wenn der Kunde am ersten
Tag der Buchung nicht ohne Rücksprache mit dem Hotel anreist. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, das
Zimmer für die restliche Zeit nach Möglichkeit weiterzuvermieten.

§ 5 Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den
vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht
verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
· höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstande die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
· Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder
des Zwecks, gebucht werden;
· das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
· ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 7 Besondere Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen, Bankettveranstaltungen und Gruppenreisen

1. Gruppenpreis - Die Preise für Gruppen gelten ab 15 Personen, die im Hotel gemeinsam ankommen und abreisen. Der
Service muss für alle Teilnehmer gleich sein. Es wird nur eine Rechnung ausgestellt. Bei nichtrechtzeitiger Stornierung einer
Gruppenreservierung werden die unter § 4 Abs. 3 genannten Beträge dem Gast/Auftraggeber berechnet. Das Dreiburgensee
ist im Falle einer Überbuchung berechtigt eine Gruppe in ein vergleichbares anderes Hotel auszubuchen. Die vertraglich
vereinbarten Leistungen gelten durch die Ersatzgestellung als erfüllt. Der Gast/Auftraggeber hat dahingehend keine weiteren
Ansprüche gegen das Hotel
2. Übersendung der Teilnehmerliste - Der Gast/ Auftraggeber verpflichtet sich, dem Hotel 30 Tage vor Ankunft der Gruppe
eine erste Teilnehmerliste zu übersenden und die namentlich endgültige Liste dem Hotel spätestens 14 Tage vor der Ankunft
zur Verfügung zu stellen, sofern nicht vertraglich eine hiervon abweichende andere Regelung getroffen wurde. Davon
unbeschadet bleibt der Anspruch vom Hotel auf die Zahlung der kompletten gebuchten Leistungen auch im Falle von
reduzierten Zimmerbelegungen bestehen wobei der Wert der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch
anderweitige Verwendung der Leistungen erwirkt wird in Ansatz zu bringen ist.
3. Veranstaltungen - Vom Veranstalter gebuchte Veranstaltungsräume stehen nur zu den vereinbarten Zeiten zu. Soweit eine
Nutzung darüber hinaus erfolgen soll, bedarf es einer Vereinbarung mit dem Hotel. Haben die Parteien vereinbart, dass ein
gemeinsames Essen der Teilnehmer der Veranstaltung in dem Hotelrestaurant stattfinden soll, hat der Veranstalter 3 Tage vor
dem Beginn der Veranstaltung die genaue Teilnehmeranzahl verbindlich und schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Der
Veranstalter ist verpflichtet, für die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände und deren ordnungsgemäßen Rückgabe zu
sorgen. Das Anbringen von Präsentationsmaterial, Dekoration oder andere Gegenstände an oder in den Räumlichkeiten des
Hotels ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet. Für die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften hat der
Veranstalter Sorge zu tragen. Nach dem Ende der Veranstaltung sind Präsentationsmaterial, Dekoration und andere
Gegenstände zu entfernen. Erfolgt eine Entfernung durch den Veranstalter nicht, kann das Hotel die Entfernung und die
Lagerung auf Kosten des Veranstalters vornehmen.
4. Widerruf von Veranstaltungen - Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt
(z.B. Brand, Streik etc.), kann das Hotel jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

§ 8 Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken

1. Speisen und Getränke bei Veranstaltungen werden ausschließlich vom Hotel gestellt. Ausnahmen bedürfen einer
vorherigen schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten („Korkengeld“/
„Gedeck Geld“) erhoben.
2. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Unbedenklichkeit der mitgebrachten Speisen und Getränke und stellt das Hotel
von allen Ansprüchen Dritter frei.
3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für die Haltbarkeit von Speisen, die nach einem Veranstaltungstag im Hotel oder vom
Hotel zum Selbstverzehr aus dem Hotel mitgenommen werden.
4. In den öffentlichen Bereichen der Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

§ 9 Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 500 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und anderer Fortbewegungsmittel (Fahrräder, e-Bikes ...) und deren Inhalte haftet das Hotel nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des
Hotels.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
6. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Das Hotel ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.